Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Information zur Corona-Landesverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!

Sportausübung Innenraum/indoor
Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben. 

Hygienekonzept
Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
- Sportausübung (indoor)
- Sportwettbewerben (indoor und outdoor)
- Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich
Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig. 

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen
Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend. 

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume
Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten. 

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume
Keine Einschränkungen

Gastronomie / Vereinsgaststätten
Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.

Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung: 
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220318_Corona_BekaempfungsVO.html 

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220318_neue_VO_verabschiedet.html 

FAQ-Seite Land: 
FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: 
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV