Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

Beratung Reha-Sport

Der RBSV Schleswig-Holstein ist der Fachverband für Rehabilitations- und Behinderten-Sport in Schleswig-Holstein. 
Durch vertragliche Regelungen mit den Krankenkassen in Schleswig-Holstein werden die Zulassungen und DBS-Zertifizierungen durch unseren Verband ausgestellt.
Interessierte Vereinen erhalten durch unseren Verband eine umfassende Beratung, die selbstverständlich kostenlos ist. 

Was ist Rehabilitationssport?

Der Rehabilitationssport dient dazu, die in der Rehabilitationsklinik erreichten Ziele zu verfestigen, Krankheiten vorzubeugen und aktuelle Behinderungen zu mildern und wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen ein. Durch die körperliche Aktivität während des Rehabilitationssportes sollen noch eventuell vorhandene gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen therapiert werden, womit eine Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls erreicht werden soll. Die verschiedenen Angebote im Rehasportbereich sind auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Der ambulante Rehabilitationssport ergänzt damit die abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen. Er gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX §44 verankert.

Wer kann eine Rehabilitationsverordnung ausstellen?

Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen. 

Wo kann ich Rehabilitationssport machen?

Der Rehabilitationssport wird von Vereinen angeboten und von speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und betreuenden Ärzten durchgeführt. Bei der Suche nach einer geeigneten Rehasportgruppe helfen wir Ihnen gerne. 

Welche Kosten entstehen für mich als Teilnehmer an einer Rehabilitationssportgruppe?

Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Krebspatienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen. 

Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Regelfall eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Bei bestimmten Erkrankungen ist auch ein höherer Umfang möglich.

Ist eine Folgeverordnung möglich?

Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.

Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 9, 24837 Schleswig
Tel. 04621 27689
Fax 04621 27667 

Öffnungszeiten:
Montags - Donnerstags von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnertags zusätzlich von 14:00 - 17:00 Uhr 

E-Mail info(at)rbsv-sh.de