Ausbildung im Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. (RBSV S-H)
Ausbildungssystem:
Die Ausbildung zum Fachübungsleiter "Rehabilitationssport" erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Behinderten-Sportverbandes (DBS). Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit den Grundlagenblock 10 (90 Lerneinheiten) für alle Lizenzen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung dieses Blockes ist eine Teilnahme an den Profilblöcken (Block 30 - 90) der jeweiligen Lizenzen möglich. Die Lizenzen sind bundesweit gültig und können bei einer Tätigkeit in einem Mitgliedsverein auf Landesebene umgeschrieben werden. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Einige Lerneinheiten der Ausbildung werden durch Heimstudium, Hospitationen und/oder Lernerfolgskontrollen abgedeckt. Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Wenn bereits eine Lizenz im Rehabilitationssport ausgestellt wurde, kann zum Erwerb eines weiteren Lizenzprofils der Einstieg direkt in die entsprechenden Ausbildungsblöcke (Blöcke 30 bis 90) erfolgen.
Folgende Ausbildungen sind im Rehabilitationssport über den DBS oder seine Landesverbände möglich:
Profil Orthopädie (90 UE)
Profil Innere Medizin (120 UE)
Profil Sensorik (90 UE)
Profil Neurologie (90 UE)
Profil Geistige Behinderung (90 UE)
Profil Psychiatrie (90 UE)
Die Ausbildungslehrgänge finden an Wochenenden statt und beginnen in der Regel immer am Freitag um 18 Uhr (Ausnahme 1. Wochenende Block 10: 9 Uhr) und enden sonntags gegen 12 Uhr bzw. beim Block 10 um 16:30 Uhr (1.-3.Wochenende). Die Ausbildungslehrgänge sowie die Wochenendfortbildungen finden im Sport- und Bildungszentrum Malente des LSV-SH statt.
Alle Lehrgänge des RBSV S-H finden Sie weiter unten.
Zielgruppe und Voraussetzungen:
1. Die Ausbildungen richten sich an alle interessierte und sportaktive Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind, und im Verein Sport für Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankten oder von Behinderung Bedrohten anbieten möchten.
2. Der Teilnehmer muss körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitationssportgruppe verantwortungsvoll zu leiten.
3. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Übungsleiter/Innen basiert auf der Tatsache, dass die Teilnehmer/Innen sowohl eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während eines Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung ist also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiterausbildung.
4. In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen Voraussetzung. Bei Lehrgängen, die aus mehreren Teilen (z. B. Wochenenden) bestehen, muss jeder Teil wahrgenommen werden. Bei einer unregelmäßigen Teilnahme kann der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.
Lehrgangsunterlagen:
Der Verlag "Neuer Start GmbH" hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch "REHABILITATIONSSPORT" herausgegeben. Dieses Buch ist die Grundlage für die Ausbildung und gilt somit als Standardwerk. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. ausgegeben. Es ist daher wichtig, dass jeder Fachübungsleiter, der sich ausbilden lässt, dieses Buch besitzt. Der RBSV S-H geht davon aus, dass der Verein jedem tätigen Übungsleiter im Rehabilitationssport als Hilfe zur Qualitätssicherung ein Exemplar kauft.
In regelmäßigen Abständen werden "Lehrbriefe" veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.
Lizenzantrag:
Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins bei einem Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der Nachweis eines 16-stündigen 1. Hilfe Kurses, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich, sofern dieser nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde.
Lizenzverlängerung:
Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken:
Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung zu Lehrgängen des RBSV S-H kann nur schriftlich mit Angabe von Namen, Anschrift über den
Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.
Schubystr. 89 c, 24837 Schleswig, Tel. 04621 - 2 76 89, Fax 04621 - 2 76 67
erfolgen.
Die Lehrgangsgebühr ist auf das Konto des RBSV S-H: Volksbank Schleswig, BLZ 216 900 20, Konto-Nr. 108774 zu überweisen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung.
Allgemeine Hinweise:
1. Die Kosten/Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Bestätigung zum Lehrgang innerhalb der angegebenen Frist entsprechend zu entrichten. Die Gebühren der Landesverbände sind unterschiedlich wegen unterschiedlicher Förderbedingungen in den Ländern.
2. Wird die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist an den RBSV S-H entrichtet, behält sich der RBSV S-H das Recht vor, den Teilnehmerplatz ohne weitere Benachrichtigung an eine andere auf der Warteliste stehende Person zu vergeben.
3. Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
4. Es besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer!
5. Der Rücktritt von einem Lehrgang ist jederzeit möglich.
6. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Es folgt das Datum des Eingangs.
7. Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- Euro erhoben.
8. Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühren - mindestens 40,- Euro - erhoben.
9. Bei Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der Lehrgangsgebühren erhoben.
10. Die Rücktrittsregelungen entfallen bei Entsendung einer Ersatzperson.
Lehrgänge des RBSV S-H: (Das Lehrgangsprogramm 2013 steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung)
Block 10 - Voraussetzung für alle Lizenzlehrgänge ab 11. Januar 2013
Tageslehrgang - Block 10 am 02. Februar 2013
Fachlizenz Rehabilitation „Orthopädie" - Block 30 ab 01. März 2013
Fortbildungslehrgang "Rehasport mit Herzpatienten" vom 08.-10. März 2013
Tageslehrgang Fortbildung „Sport mit TEP-Patienten" am 09. März 2013
Tageslehrgang Fortbildung „Sportangebot für geistig behinderte Menschen" am 16. März 2013
Erwerb der Prüferberechtigung: Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung am 06. April 2013
Fachlizenz Rehabilitation "Innere Organe" - Block 40 ab 19. April 2013
Tageslehrgang Fortbildung "Aquatraining mit älteren Personen im Rehasport variabel gestalten" am 20. April 2013
Tageslehrgang „Schulter / HWS Problematik“ am 27. April 2013
Fortbildungslehrgang „Sport mit Diabetes-Patienten“ am 10. August 2013
Fortbildungslehrgang ‚Rehasport für Wirbelsäulenerkrankte‘ vom 16.-18. August 2013
Kompaktausbildung „Rehabilitationssport bei Behinderungen im Bereich der Orthopädie für Physiotherapeuten“ Block 10/30
Das Anmeldeformular finden Sie hier als PDF-Datei zum Downloaden und Ausfüllen.
Fortbildungslehrgang „Sport und Bewegungstherapie nach einer Krebserkrankung“ vom 23.-25. August 2013
Block 10 - Voraussetzung für alle Lizenzlehrgänge ab 30. August 2013
Tageslehrgang - Block 10 am 14. September 2013
Tageslehrgang „Sport bei Übergewicht“ am 7. September 2013
Fachlizenz Rehabilitation "Orthopädie" - Block 30 ab 18. Oktober 2013 - ausgebucht -