Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Fortbildung im Blindenfußball

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband e.V. (SHFV), der Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. (RBSV S-H) und der Deutsche Behindertensportverband e.V. laden Sie herzlich zur Fortbildung im Blindenfußball am Sonntag, dem 9. Oktober 2016 in den "Uwe Seeler Fußball Park", Am Stadion 4, 23714 Malente, ein.

Im Theorieteil lernen Sie neben den Strukturen und Rahmenbedingungen des Blindenfußballs, schwerpunktmäßig die verschiedenen Rollen im Blindenfußball sowie deren Gemeinsamkeiten und unterschiedlichen Anforderungen an Spieler/innen, Rufer/innen, Trainer/innen und Assistent/innen kennen. Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Blindenfußballtrainings runden den Theorieteil ab. Im Praxisteil erfahren Sie selbst die verschiedenen Rollen und lernen Praxiseinheiten u.a. zu Basistechniken und deren Vermittlung kennen.


Der Ablauf des Fortbildungstages gestaltet sich wie folgt:


10:00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
10:15 Uhr bis 11:45 Uhr - Theorie Blindenfußball Teil 1
11:45 Uhr bis 12:00 Uhr - Pause
12:00 Uhr bis 12:45 Uhr - Theorie Blindenfußball Teil 2
12:45 Uhr bis 13:45 Uhr - Mittagspause und Umziehen (Sportkleidung)
13:45 Uhr bis 15:15 Uhr - Praxis Teil 1
15:15 Uhr bis 15:30 Uhr - Pause
15:30 Uhr bis 16:30 Uhr - Praxis Teil 2
16:30 Uhr bis 16:45 Uhr - Pause (ggf. Umziehen)
16:45 Uhr bis 17:00 Uhr – Ausblick, Verabschiedung, Ausgabe Teilnahmebescheinigungen


Hinweise zur Lizenzverlängerung (eine Trainer-Lizenz ist keine Voraussetzung zur Teilnahme):

Behindertensportverbände: Der Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V., der Behinderten Sportverband Bremen e.V., der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V., der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. und der Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. erkennen die Fortbildung mit 6 Lerneinheiten (LE) zur Lizenzverlängerung für folgende Lizenzen an:

- Übungsleiter B Rehabilitationssport – Profil Sensorik (2. Lizenzstufe)

- Übungsleiter C oder B Breitensport – Behindertensport (1. oder 2. Lizenzstufe)Ob eine Anerkennung zur Lizenzverlängerung auch von Landesverbänden des DFB oder anderen Landesverbänden des DBS möglich ist, ist im Einzelfall selbständig zu prüfen.

Diese Fortbildung wird als Lehrerfortbildung über das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein anerkannt. Für die Anerkennung eines „dringenden dienstlichen Interesses“ und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. die Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig. Ein Dienst-Unfallschutz besteht nur, sofern eine Dienstreisegenehmigung durch den Vorgesetzten erteilt worden ist (s. § 31 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24.08.1976). Es besteht die Möglichkeit, dass eine Dienstreise ohne Verpflichtung zur Kostenerstattung genehmigt wird.

Die Ausschreibung und das Anmeldeformular finden Sie hier.