Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

Aktuelle Informationen zum Rehabilitationssport

hier: Sonderregelungen Rehabilitationssport GKV, Vergütungsverhandlungen auf Bundesebene
 
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen mit aktuellen Informationen zum Rehabilitationssport auf Sie zu:
•    Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen einschließlich des coronabedingten Hygienezuschlags DRV Bund
Die DRV Bund teilt mit, dass der coronabedingte Hygienezuschlag bis längstens 31.12.2021 weitergezahlt werden soll. Allerdings hat sich das zuständige Gremium die Möglichkeit eingeräumt, diese Entscheidung im September 2021 erneut zu überprüfen. 
Die DRV Bund teilt dazu weiter mit, dass der offizielle Beschluss noch nicht bestandskräftig ist, die Hygienezahlung (0,25€) jedoch weiter, wie bisher für die Versicherten der DRV Bund, in Rechnung gestellt werden kann. Vorsorglich machen wir sie darauf aufmerksam, dass die Regelung für den Hygienezuschlag nicht für Teile-/Onlinedurchführungen des Rehabilitationssports gilt. 

Angesichts der fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die DRV Bund für ihre Versicherten, die ihre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 31.12.2021 abschließen, weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate verlängert. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Ebenso werden die Empfehlungen zur Fortführung der Leistung als Tele-/Online-Angebot oder – unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise – im Freien bis zum 31.12.2021 verlängert.

•    Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung (vdek)
Der vdek berichtet, dass die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene über einheitliche Formulare für die Teilnahmebestätigung an den Übungsveranstaltungen im Rehabilitationssport auf Wunsch der Leistungserbringerverbände im Rahmen der Überarbeitung der BAR-Rahmenvereinbarung beraten haben. Es wurden nachfolgende Formulare (Anlagen) für die Teilnahmebestätigung am Rehabilitationssport abgestimmt:
-    Teilnahmebestätigung
-    Ergänzungsblatt für die „Papier-Abrechnung“
-    Ergänzungsblatt für die Abrechnung von Gesundheitsbildungsmaßnahmen

Die Teilnahmebestätigung umfasst zwei Seiten und hat nunmehr jeweils 60 Unterschriftszeilen. Der Abrechnungsteil (bisher in der Regel auf der Teilnahmebestätigung) wurde in ein Ergänzungsblatt integriert. Dieser Teil ist in der Praxis für die Leistungserbringer, die nicht online/digital abrechnen. Es besteht jeweils die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Vergütungssätze (z.B. Vergütungssatz alt/neu) einzutragen. Für die Abrechnungen von Herzgruppen, die Gesundheitsbildungsmaßnahmen durchgeführt haben, wurde ein gesondertes Blatt entwickelt. Die Formulare wurden im pdf-Format mit beschreibbaren Feldern erstellt (Anlagen). Die Bankverbindung ist nicht mehr gesondert anzugeben, da die Krankenkassen das bei der ARGE IK angegebene Konto nutzen. Wichtig ist bei allen Abrechnungen die Angabe des Leistungserbringergruppenschlüssels/Vertragskennzeichen (es gibt Hinweise von den Krankenkassen, dass diese Angabe oftmals fehlt und daher Rückfragen erforderlich sind.). Das Layout der Formulare darf nicht verändert.

Der vdek weist daraufhin, dass es sich bei den vorgelegten einheitlichen Formularen um Empfehlungen der Verbände der Krankenkassen auf Bundeseben handelt. Eine Umsetzung/Anwendung in der Praxis sollte zeitnah, spätestens zum 01.01.2022 (parallel zum Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining) ggfs. in Abstimmung zwischen den jeweiligen Vertragspartnern auf Bundes- bzw. Landesebene erfolgen.
 
Ergänzend gibt der vdek nachfolgende Hinweise betreffend des Einsatzes der bisherigen bzw. neuen Formular während der Übergangsphase:
1.    Sofern eine Zwischenabrechnung mit "altem" Formular erfolgt, ist für den nachfolgenden Abrechnungs-Zeitraum das neue Formular zu verwenden.
2.    Erfolgt keine Zwischenabrechnung, werden die Unterschriften weiter auf dem „alten“ Formular geleistet.
3.    Zwischenabrechnungen allein mit dem Ziel des Wechsels des Formulars sind zu vermeiden.
4.    Bei neuen Teilnehmenden kann ab sofort das „neue“ Formular eingesetzt werden, spätestens ab 01.01.2022.
5.    Wenn auf dem „alten“ Formular alle Unterschriftszeilen gefüllt sind, kann für die nächsten Teilnahmen das „neue“ Formular ab sofort verwendet werden, spätestens ab 01.01.2022.

Bei der nächsten Anpassung der vertraglichen Regelungen, z.B. im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining voraussichtlich am 01.01.2022, werden die neuen Formulare Bestandteil der jeweiligen Vereinbarungen.

•    Abrechnungsverfahren IKK classic
Der BBS Baden berichtet in seinem Newsletter vom 28.06.2021 von einer Änderung im Abrechnungsverfahren der IKK classic.
Diese Information ist ggf. auch von bundesweiter Relevanz, daher teilen wir diese gerne: 

„Die IKK classic nimmt zum 01.07.2021 Änderungen im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V vor. Ab diesem Zeitpunkt fungiert das Abrechnungszentrum Emmendingen nicht mehr als Papier- bzw. Datenannahmestelle für die Abrechnungen der IKK classic im Bereich der sonstigen Leistungserbringer.

Die Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten wird ab 01.07.2021 (Eingangsdatum) ausschließlich durch die DAVASO GmbH bzw. die BITMARCK Service GmbH vorgenommen. Die Annahme der Papierbelege erfolgt im Wesentlichen durch die DAVASO GmbH.“

DAVASO GmbH
IK: 661430035

Anschrift für Paketpost:
DAVASO GmbH
Abrechnungsstelle für die IKK classic
Gärtnerweg 12
04425 Taucha

Anschrift für Briefpost:
DAVASO GmbH
Abrechnungsstelle für die IKK classic
Postfach 500761
04304 Leipzig

Ein Schreiben der IKK Classic mit weiteren Informationen finden Sie unter dem nachfolgendem Link: 
https://bbsbaden.de/news-details/ikk-aendert-zum-01-07-sein-abrechnungszentrum.html 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Lena Sandkötter
Sachbearbeiterin Sportentwicklung (Rehabilitationssport)

Deutscher Behindertensportverband e.V. – National Paralympic Committee Germany
- Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung – Tulpenweg 2-4 , 50226 Frechen 
Tel.: 02234-6000-306
E-Mail: sandkoetter@dbs-npc.de 
Fax: 02234-6000-150